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Bebauungsplan „WA Bernried Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB

Meldung vom 29.12.2022 Bebauungsplan „WA Bernried Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Bernried hat am 26.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „WA Bernried Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB zu ändern. Der Satzungsentwurf ist von der Planungsgemeinschaft Ingenieurbüro Klein aus Metten und den G+2S Landschaftsarchitekten aus Passau ausgearbeitet worden. Er wurde mit der Begründung in der Fassung vom 02.08.2022 vom Bau- und Umweltausschuss gebilligt.

Die von der Änderung des Bebauungsplanes betroffene Öffentlichkeit und den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme

 vom 30.12.2022 bis einschließlich 10.02.2023

gegeben. Der Bebauungsplan liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

  

Bernried, den 30.12.2022

Gemeinde Bernried

gez.                                                                                   

Stefan Achatz

Erster Bürgermeister

Planzeichnung

Kategorien: Verwaltung, Sitzungen, Bekanntmachungen

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