Gemeinde Bernried Gemeinde Bernried

Bekanntmachung 1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Leithen“

Meldung vom 23.04.2020 Bekanntmachung 1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Leithen“

Bekanntmachung

1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Leithen“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 04.12.2019 beschlossen, für den Bereich „Leithen“ die 1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 GO zu erlassen und zu billigen.

Am 03.03.2020 hat der Gemeinderat die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit abgewogen.

Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 23.04.2020 bis einschließlich 22.05.2020

im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried , Zimmer 8 öffentlich aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.

  Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten
geltend gemacht werden können.

Änderung Abgrenzungssatzung per pdf

Anlage I Änderung Abgrenzungssatzung per pdf

Anlage II Änderung Abgrenzungssatzung per pdf

Kategorien: Bekanntmachungen, News

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