Meldung vom 24.08.2021 Bekanntmachung
Bekanntmachung
Wassergesetze;
Einleiten von Abwasser aus der “Kläranlage Bernried” und von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen in den Bernrieder Bach durch die Gemeinde Bernried, Landkreis Deggendorf
hier: Ertüchtigung der Kläranlage Bernried sowie Neuerteilung der wasserrechtlichen
Erlaubnis
Anhörungsverfahren
Die Gemeinde Bernried beantragte unter Vorlage von Antrags- und Planunterlagen die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Benutzung des Bernrieder Baches durch
- Einleiten des mechanisch-biologisch-chemisch behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Bernried (Belebungsanlage mit gemeinsamer Schlammstabilisierung)
- Einleiten von Mischwasser aus zwei Entlastungsanlagen
Die Kläranlage Bernried entspricht aktuell nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und muss daher auch saniert werden. Es ist geplant, die Kläranlage als Belebungsanlage mit gemeinsamer Schlammstabilisierung auf eine Ausbaugröße von 1.700 EW60 (BSB5-Fracht (roh) im Zulauf der Kläranlage mit 102 kg/d) auszuführen. Dies entspricht der Größenklasse 2 nach Anhang 1 der Abwasserverordnung (AbwV).
Folgende Werte sind an der Einleitungsstelle in das Gewässer einzuhalten:
Die Einleitung des in der Kläranlage behandeltem Abwasser erfolgt auf dem Grundstück, Flur-Nr. 113/17 der Gemarkung Bernried mit den UTM-Koordinaten (UTM 32): Ostwert: 783981; Nordwert: 5425029 in den Bernrieder Bach.
Das Mischwasser aus den Entlastungsanlagen wird wie folgt in den Bernrieder Bach eingeleitet:
- RÜB KA Bernried auf Flur-Nr. 113/16 der Gemarkung Bernried
- STRK Böbrach auf Flur-Nr. 113/14 der Gemarkung Bernried
Für das o. g. Vorhaben wird ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 15 WHG durchgeführt.
Dies wird hiermit bekannt gegeben mit den Hinweisen, dass
1. Planunterlagen in der Zeit vom 01.09.2021 bis 01.10.2021 in der Gemeinde Bernried und beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf (Zimmer-Nr. 209/II. Stock) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen,
2. jeder, der sich von dem geplanten Vorhaben betroffen fühlt, bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 15.10.2021 bei der Gemeinde Bernried oder beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf (Zimmer-Nr. 209/II. Stock) Einwendungen gegen den ausgelegten Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben kann.
3. Werden Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert, der rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden zusätzlich gesondert vom Erörterungstermin benachrichtigt. Werden von mehr als 50 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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