Meldung vom 10.12.2021 Bekanntmachung - Zum Erlass einer Satzung über die Anzahl und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS)
Bekanntmachung
Zum Erlass einer Satzung über die Anzahl und
die Gestaltung von Stellplätzen
(Stellplatzsatzung – StS)
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 auf Grundlage von Art 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetztes vom 25.05.2021 (GVBl. S. 286) den Erlass einer Satzung über die Anzahl und Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) beschlossen.
Die Satzung über die Anzahl und Gestaltung von Stellplätzen liegt in der Zeit
vom 10.12.2021 bis einschließlich 15.01.2022
ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Die Satzung über die Anzahl und Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bernried, den 09.12.2021
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
Kategorien: Bekanntmachungen, News