Meldung vom 14.07.2020 Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes "Bernried Südost" durch Deckblatt Nr. 1
Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Bernried Südost“ durch Deckblatt Nr. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 05.02.2020 beschlossen,
den Bebauungsplan „Bernried Südost “ durch Deckblatt Nr. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Der Satzungsentwurf ist vom Ing.-Büro Klein Franz aus Metten ausgearbeitet worden.
Er wurde mit der Begründung in der Fassung vom 05.02.2020 vom Gemeinderat gebilligt. Bei der Auslegung vom 12.02.2020 bis 12.03.2020 wurde das falsche Deckblatt ausgelegt.
Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffene Öffentlichkeit und den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird
Gelegenheit zur weiteren Stellungnahme
vom 21.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020
gegeben. Der Bebauungsplan liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bernried, 13.07.2020
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
Bernried Südost Bebauungsplan 1 1000 per pdf
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