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Bekanntmachung Änderung Gebührensatzung über öffentliche Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried vom 13.07.2021

Meldung vom 14.07.2021 Bekanntmachung: 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried vom 13. Juli 2021

Bekanntmachung

 

7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung

über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried vom 13. Juli 2021

 

Der Gemeinderat hat am 07.07.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried beschlossen, die hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.

Es ergeben sich folgende Änderungen:

 

Die Grabgebühren betragen pro Jahr

 

a) für einen Kindergrabplatz            16,00 Euro

b) für einen Einzelgrabplatz             32,00 Euro

c) für einen Familiengrabplatz           48,00 Euro

d) für einen Urnenplatz                    32,00 Euro

e) für einen Urnengrabplatz              32,00 Euro

f)  für einen Urnenstelenplatz           32,00 Euro.

 

Die Leichenhausgebühr beträgt bei Personen und für Urnen je 50,00 Euro.

 

 

Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2021 in Kraft.

 

 

Die Änderungssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus,

Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 12 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

 

 

 

Bernried, den 13.07.2021

Gemeinde Bernried

 

gez.

                                                                               

Stefan Achatz

Erster Bürgermeister

Kategorien: Bekanntmachungen, News

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