Meldung vom 14.07.2021 Bekanntmachung: 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried vom 13. Juli 2021
Bekanntmachung
7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried vom 13. Juli 2021
Der Gemeinderat hat am 07.07.2021 eine Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Bernried beschlossen, die hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.
Es ergeben sich folgende Änderungen:
Die Grabgebühren betragen pro Jahr
a) für einen Kindergrabplatz 16,00 Euro
b) für einen Einzelgrabplatz 32,00 Euro
c) für einen Familiengrabplatz 48,00 Euro
d) für einen Urnenplatz 32,00 Euro
e) für einen Urnengrabplatz 32,00 Euro
f) für einen Urnenstelenplatz 32,00 Euro.
Die Leichenhausgebühr beträgt bei Personen und für Urnen je 50,00 Euro.
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2021 in Kraft.
Die Änderungssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus,
Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 12 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Bernried, den 13.07.2021
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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