Meldung vom 26.11.2021 Bekanntmachung allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2021 eine allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGluStV) vom 20.12.2007 (GVBl. S. 922), das zuletzt durch Gesetz vom 23.06.2021 (GVBl. S. 343) geändert worden ist beschlossen.
Die allgemeine Erlaubnis gilt laut Gemeinderatsbeschluss vom 03.11.2021
für ein weiteres Jahr ab 01.01.2022 bis 31.12.2022.
Die allgemeine Erlaubnis liegt während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus,
Zimmer-Nr. 12 zur Einsichtnahme während der allgemein bekannten Dienststunden aus.
Bernried, den 26.11.2021
GEMEINDE BERNRIED
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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