Meldung vom 16.12.2019 Der Entwurf des Bebauungsplanes "WA Leithen Süd" kann im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Leithen Süd“ im Regelverfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 19.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „WA Leithen Süd “ im Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Der Satzungsentwurf ist von der Gemeindeverwaltung sowie dem Ing.-Büro Franz Klein aus Metten ausgearbeitet worden.
Der Grünordnungsplan samt Begründung wurde vom Team Umwelt Landschaft G+S aus Deggendorf ausgearbeitet. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde mit der Begründung in der Fassung vom 04.12.2019 vom Gemeinderat gebilligt.
Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffene Öffentlichkeit und den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme
vom 17.12.2019 bis einschließlich 27.01.2020 gegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes kann im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bernried, den 12.12.2019
Gemeinde Bernried
gz. Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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