Meldung vom 17.05.2022 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Amtstafeln
Bekanntmachung
der Haushaltssatzung 2022
durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Bekanntgabe der Niederlegung
durch Anschlag an den Amtstafeln
I.
Die Gemeinde Bernried hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erlassen.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während der Dauer ihrer Gültigkeit in der Gemeindeverwaltung in Birket 34, 94505 Bernried in der Kämmerei (Zimmer 13) (Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung –GO-) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit. (§4 Satz 1 Halbsatz 1 Bekanntmachungsverordnung).
II.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde ist daher nicht genehmigungspflichtig. Das Landratsamt Deggendorf hat den Haushaltsplan nach Vorlage mit Schreiben vom 09.05.2022 Nr. 20-941- G 4/22 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Bernried, den 17.05.2022
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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