Meldung vom 06.12.2019 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2019 die allgemeine Erlaunis für öffenltiche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet beschlossen.
Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2019 die allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) vom 20.12.2007 (GVBl. S. 922), das zuletzt durch Gesetz vom 24.Juli 2017 (GVBl. S. 393) geändert worden ist, beschlossen.
Die allgemeine Erlaubnis gilt laut Gemeinderatsbeschluss vom 20.11.2019 für ein weiteres Jahr ab 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Die allgemeine Erlaubnis liegt während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus,
Zimmer-Nr. 12 zur Einsichtnahme während der allgemein bekannten Dienststunden aus.
Bernried, den 29.11.2019
Gemeinde Bernried
gez. Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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