Meldung vom 13.07.2021 Bekanntmachung Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hammet“ und Teilaufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Hammet sowie Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt Nr. 32 im Parallelverfahren zu einem eingeschränkten Gewerbegebiet
Bekanntmachung
Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hammet“
und Teilaufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für Hammet vom 24.06.2013
sowie Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt Nr. 32 im Parallelverfahren zu einem eingeschränkten Gewerbegebiet
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 03.03.2020 beschlossen, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hammet“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB zu ändern. Zusätzlich soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan durch Festlegung eines eingeschränkten Gewerbegebiets aufgestellt werden. Im Parallelverfahren soll zudem die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 32 zu einem eingeschränkten Gewerbegebiet geändert bzw. aufgestellt werden. Der Satzungsentwurf ist von den hausfreunde Architekten aus Deggendorf ausgearbeitet worden. Der Landschaftsplan und Umweltbericht wurde vom Landschaftsarchitekten Georg Kestel aus Deggendorf ausgearbeitet.
Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes, Teilaufhebung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sowie der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Öffentlichkeit und den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme
vom 13.07.2021 bis einschließlich 12.08.2021
gegeben. Der Bebauungsplan, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans liegen samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Satzungsentwurf mit Begründung vom 07.07.2020
Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Teil Grünordnung
Bernried, den 12.07.2021
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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