Meldung vom 18.12.2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 04.12.2019 beschlossen, für den Bereich „Leithen“ die 1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 GO zu erlassen und zu billigen.
Bekanntmachung
1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Leithen“
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 04.12.2019 beschlossen, für den Bereich
„Leithen“ die 1. Änderung der Abgrenzungssatzung (Klarstellungssatzung)
gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. Art. 23 GO zu erlassen und zu billigen.
Der Satzungsentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 17.12.2019 bis einschließlich 27.01.2020
im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried , Zimmer 1 öffentlich aus.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Bernried, den 12.12.2019
Gemeinde Bernried
gez. Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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