Meldung vom 03.11.2022 Bekanntmachung Lotterien und Ausspielungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.10.2022 eine allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) vom 20.12.2007 (GVBl. S. 922), das zuletzt durch Gesetz vom 22.04.2022 (GVBl. S. 147) geändert worden ist beschlossen.
Die allgemeine Erlaubnis gilt laut Gemeinderatsbeschluss vom 19.10.2022
für ein weiteres Jahr ab 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Die allgemeine Erlaubnis liegt während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus,
Zimmer-Nr. 12 zur Einsichtnahme während der allgemein bekannten Dienststunden aus.
Bernried, den 03.11.2022
GEMEINDE BERNRIED
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
Kategorien: Verwaltung, Bekanntmachungen