Meldung vom 09.03.2021 Bekanntmachung Sanierungssatzung Bernried
Bekanntmachung
der Satzung der Gemeinde Bernried über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Bernried“ vom 02.12.2020
Die Gemeinde Bernried erlässt aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260) folgende Satzung:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
(1) Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt ca. 19 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Ortskern Bernried“.
(2) Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan Maßstab 1:5000 abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist als Anlage 1, das Verzeichnis der betroffenen Grundstücke als Anlage 2 beigefügt; sie sind zusammen Bestandteile der Satzung.
(3) Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden keine Anwendung.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung am 08.03.2021 rechtsverbindlich.
Hinweise:
a) Gemäß § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. nach § 314 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bernried (Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
b) Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann im Rathaus Bernried,
EG Zi.-Nr. 8, Birket 34, 94505 Bernried während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Bernried www.bernried-niederbayern.de unter Bekanntmachungen eingesehen werden.
Dort erhalten Betroffene und Interessierte weitere Auskünfte.
Sanierungssatzung Ortskern Bernried per pdf
Anlage 1 Sanierungssatzung Ortskern Bernried per pdf
Anlage 2 Sanierungssatzung Ortskern Bernried per pdf
Bernried, 08.03.2021
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
Kategorien: Bekanntmachungen