Meldung vom 20.12.2019 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich "Grub" (1. Änderung)
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Grub“ (1. Änderung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 20.11.2019 die
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich „Grub“ (1. Änderung) als Satzung beschlossen.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger
Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bernried geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
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