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Bekanntmachung über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Leithen“ in der Fassung vom 28.03.2001

Meldung vom 23.04.2020 Bekanntmachung über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Leithen“ in der Fassung vom 28.03.2001

 

Bekanntmachung

über die Aufhebung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Leithen“ in der Fassung vom 28.03.2001.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 03.03.2020 die Aufhebung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Leithen“ beschlossen.

Die Aufhebung der Einbeziehungssatzung für den Bereich „Leithen“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bernried geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Aufhebung Einbeziehungssatzung Leithen per pdf

Bekanntmachung Aufhebung der Einbeziehungssatzung Leithen per pdf

Anlage Aufhebung Einbeziehungssatzung per pdf

 

Kategorien: Bekanntmachungen, News

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