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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) „Neue Ortsmitte Bernried“

Meldung vom 19.01.2022 Bekanntmachung - über die öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) „Neue Ortsmitte Bernried“

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung nach §§ 137 und 139 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

„Neue Ortsmitte Bernried“

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Bernried hat am 23.09.2020 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) als Satzung beschlossen.

Im Ortsteil Bernried wurde hierzu ein Standort für eine neue Ortsmitte festgelegt.

Die Planung für diese „Neue Ortsmitte Bernried“ hat das Büro Garnharter + Schober + Spörl aus Deggendorf durchgeführt. Der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zum Einbringen von Vorschlägen und zur Stellungnahme

vom 19.01.2022 bis einschließlich 18.02.2022

gegeben. Die Planunterlagen liegen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer 8 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf der gemeindlichen Homepage unter www.bernried-niederbayern.de (Aktuelles) zu informieren.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten
geltend gemacht werden können.

 

Bernried, den 18.01.2022

Gemeinde Bernried

gez.                                                                               

Stefan Achatz

Erster Bürgermeister

Die Gemeinde Bernried möchte im Rahmen der Städtebauförderung eine neue Ortsmitte in Bernried schaffen bzw. verbessern.

Pläne dafür finden Sie hier per pdf:

2321_VE_220112

2321_VE_SchnittA_220112

2321_VE_SchnittB_220112

2321_VE_SchnittC_220112

2321_VE_SchnittD_220112

- 2321_VE_Variante1_Südteil_220112

2321_VE_Variante2_Südteil_220112

2321_VE_Variante3_Südteil_220112

Kategorien: Bekanntmachungen

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