Meldung vom 07.07.2021 Bekanntmachung - Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege – Nachqualifizierung und Nachträge
Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG)
Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege – Nachqualifizierung und Nachträge
Nach Abschluss des Projektes „Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste“ hat das Landesamt für Denkmalpflege der Gemeinde Bernried mit Schreiben vom 10.05.2021 die Ergebnisse für den Gemeindebereich Bernried mitgeteilt. Die Gemeinde Bernried wird keine Einwände erheben, so dass das erforderliche Benehmen mit der Gemeinde Bernried als hergestellt gilt (Art. 2 Abs. 1 S. 2 DSchG).
In der Denkmalliste – Teilliste A: Baudenkmäler und Teilliste B: Bodendenkmäler sind jeweils Nachqualifizierungen erfolgt. In der Teilliste A: Baudenkmäler wurden zudem wegen Abbruch oder starker baulicher Veränderung Streichungen sowie ein Nachtrag aufgenommen.
Im „Bayerischen Denkmal-Atlas“ sind die Baudenkmäler flächenscharf dargestellt, die Bodendenkmäler sind in ihrer derzeit bekannten Ausdehnung kartiert. Über den „Bayerischen Denkmal-Atlas“ kann die Denkmalliste nach Art. 2 Abs. 1 S. 5 DSchG von jedermann eingesehen werden. Alle entsprechenden Informationen können unter folgenden Link abgerufen werden:
Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein nachrichtliches Verzeichnis. Das heißt, dass auch Objekte, die noch nicht als Denkmäler erkannt und folglich nicht in der Denkmalliste erfasst sind, Denkmaleigenschaften besitzen und somit den Schutzbestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes unterliegen können.
Bernried, den 05.07.2021
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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