Meldung vom 27.06.2019 Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet Bernried

Bekanntmachung
Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet Bernried
Der für den Bereich des Landkreises Deggendorf gebildete Gutachterausschuss hat die gemeindlichen Bodenrichtwerte für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 gem. § 196 BauGB ermittelt. Diese Richtwerte für baureifes Land wurden in einer Liste zusammengefasst, welche unterteilt ist in die einzelnen Gemeinden und innerhalb der Gemeinden in Bodenrichtwertzonen. Die für die Gemeinde Bernried geltenden Bodenrichtwerte liegen
in der Zeit vom 28.06.2019 bis 29.07.2019
im Rathaus der Gemeinde Bernried, Bauamt, Zi.Nr. 8, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsicht aus.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf steht auch außerhalb der einmonatigen Auslegung jedem Bürger für Auskünfte über die Bodenrichtwerte zur Verfügung. Nach dem Bayerischen Kostenrecht sind diese Auskünfte kostenpflichtig. Auskünfte dürfen ausschließlich vom Gutachterausschuss erteilt werden.
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