Meldung vom 12.04.2021 Informationen zur Schwimmbadbefüllung und -entleerung
Es wird darum gebeten, die Schwimmbadfüllung mindestens zwei bis drei Tage zuvor der Gemeinde Bernried oder dem Wasserwart (Tel.: 0175/2614486) anzuzeigen. Durch die Auffüllung wird zusätzlich eine große Menge an Trinkwasser entnommen, sodass der Verdacht eines Rohrbruches vermieden werden kann.
Befüllung:
Die Befüllung eines Swimmingpools erfolgt ausschließlich mit Frischwasser über den Hausanschluss, eine Verwendung von Hydranten ist nicht mehr erlaubt. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt somit im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.
Entleerung:
Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich dabei um Schmutzwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z. B. Chlor, etc.) aufbereitet oder auch durch die Nutzung verschmutzt wurde. Die Berechnung der Abwassergebühren erfolgt daher auch mit der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.
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