Gemeinde Bernried Gemeinde Bernried

Wasserversorgung

Informationen zum Trinkwasser

Die Gemeinde Bernried bezieht ihr Trinkwasser aus den Hochbehältern Ebengasse (Bernried) und Berghäuser (Edenstetten) sowie der Wasserversorgung Bayerischer Wald.

Mit regelmäßigen Kontrollen sorgen wir dafür, dass Sie das Trinkwasser immer bedenkenlos benutzen können.  Die Trinkwasserverordnung und die Eigenüberwachungsverordnung Bayern legen fest, auf welche Inhaltsstoffe das Trinkwasser untersucht wird. Ständige Untersuchungen zeigen, dass alle bestehenden Grenzwerte weit unterschritten werden.

Das Wasser in der Gemeinde Bernried hat den Härtegrad I, weich.

Die aktuellen Untersuchungsergebnisse können Sie hier aufrufen:

Trinkwasseruntersuchung Gemeindeteil Bernried als pdf
Trinkwasseruntersuchung Gemeindeteil Edenstetten als pdf
Trinkwasseruntersuchung Gemeindeteil Egg als pdf
 

Wir können allerdings nur die Beschaffenheit unseres Wassers bis zu den Hausanschlüssen analysieren.

Nach der Eigentumsgrenze - dies ist in der Regel die Messeinrichtung - trägt der Hausbesitzer hierfür die Verantwortung.

Informationen über die "Waserversorgung Bayerischer Wald" finden Sie unter:

www.waldwasser.eu

Informationen zur Schwimmbadbefüllung und -entleerung

Es wird darum gebeten, die Schwimmbadfüllung mindestens zwei bis drei Tage zuvor der Gemeinde Bernried oder dem Wasserwart (Tel.: 0175/2614486) anzuzeigen. Durch die Auffüllung wird zusätzlich eine große Menge an Trinkwasser entnommen, sodass der Verdacht eines Rohrbruches vermieden werden kann.

Befüllung:

Die Befüllung eines Swimmingpools erfolgt ausschließlich mit Frischwasser über den Hausanschluss, eine Verwendung von Hydranten ist nicht mehr erlaubt. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt somit im Rahmen der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.

Entleerung:

Die Entleerung des Pools muss über die gemeindliche Kanalisation erfolgen, da es sich dabei um Schmutzwasser handelt. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist nicht erlaubt, da das Wasser meist mit Chemikalien (z. B. Chlor, etc.) aufbereitet oder auch durch die Nutzung verschmutzt wurde. Die Berechnung der Abwassergebühren erfolgt daher auch mit der jährlichen Verbrauchsgebührenabrechnung.

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