Meldung vom 16.12.2024 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 eine allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 eine allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGluStV) vom 20.12.2007 (GVBl. S. 922), das zuletzt durch Gesetz vom 22.04.2022 (GVBl. S. 147) geändert worden ist beschlossen.
Die allgemeine Erlaubnis gilt laut Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.2024 für ein weiteres Jahr ab 01.01.2025 bis 31.12.2025.
Die allgemeine Erlaubnis liegt während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus, Zimmer-Nr. 12 zur Einsichtnahme während der allgemein bekannten Dienststunden aus.
Bernried, den 10.12.2024
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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Gemeinde Bernried