Meldung vom 18.07.2023 Bekanntmachung der 6. Änderungssatzung der Kindergartengebührensatzung
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens
(Kindergartengebührensatzung)
Vom 17. Juli 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernried hat am 05.07.2023 eine Änderung der Kindergartengebührensatzung beschlossen, die hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird.
§ 5 Abs. 1 Buchst. A) und B) der Kindergartengebührensatzung vom 10. Februar 2017, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.09.2022 erhält folgende Fassung:
§ 5
Höhe der Gebühr
(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
A) Kosten für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Kindergartenkinder)
a) für eine Buchungszeit von 3 – 4 Stunden 95,-- €
b) für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 105,-- €
c) für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 120,-- €
d) für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 135,-- €
e) für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 155,-- €
f) für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 165,-- €
B) Kosten für Kinder von 0 – 3 Jahren (Kinderkrippe)
g) für eine Buchungszeit von 3 – 4 Stunden 120,-- €
h) für eine Buchungszeit von 4 – 5 Stunden 135,-- €
i) für eine Buchungszeit von 5 – 6 Stunden 155,-- €
j) für eine Buchungszeit von 6 – 7 Stunden 175,-- €
k) für eine Buchungszeit von 7 – 8 Stunden 200,-- €
l) für eine Buchungszeit von 8 – 9 Stunden 235,-- €
(2) Neben der Gebühr nach Abs. 1 wird je Kind eine monatliche Gebühr für
a) Verbrauchs- und Lehrmaterial (Spielgeld) 5,00 €
b) Für die Verabreichung von Getränken(Getränkegeld) 5,00 €
(3) Die monatliche Gebühr für die Frühstücksverpflegung beträgt 12,00 €. Erfolgt die regelmäßige Inanspruchnahme der Frühstücksverpflegung an weniger als fünf Tagen in der Woche, reduziert sich die Gebühr je Wochentag ohne Frühstücksverpflegung um einen Betrag in Höhe von 0,50 € in einer Kindergarten- bzw. Krippengruppe.
(4) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, ist als Verpflegungsgeld für jedes Mittagessen der jeweilige Selbstkostenpreis der Gemeinde zu zahlen. Die jeweilige Höhe ergibt sich aus der Vereinbarung mit dem Essenslieferanten.
Diese Änderungssatzung tritt am 01. September 2023 in Kraft.
Die Änderungssatzung liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Bernried, Birket 34, 94505 Bernried, Zimmer Nr. 12 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
Bernried, den 18.07.2023
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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