Meldung vom 15.12.2023 Bekanntmachung Erlaubnis Lotterien und Ausspielungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2023 eine allgemeine Erlaubnis für öffentliche Lotterien und Ausspielungen im Gemeindegebiet aufgrund des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) vom 20.12.2007 (GVBl. S. 922), das zuletzt durch Gesetz vom 22.04.2022 (GVBl. S. 147) geändert worden ist beschlossen.
Die allgemeine Erlaubnis gilt laut Gemeinderatsbeschluss vom 13.12.2023
für ein weiteres Jahr ab 01.01.2024 bis 31.12.2024.
Die allgemeine Erlaubnis liegt während der Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus,
Zimmer-Nr. 12 zur Einsichtnahme während der allgemein bekannten Dienststunden aus.
Bernried, den 15.12.2023
GEMEINDE BERNRIED
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
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