Meldung vom 09.08.2022 Bekanntmachung - Wassergesetze
B E K A N N T M A C H U N G
Wassergesetze;
Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bremersbach“ über zwei Regenrückhaltebecken in den Urbach durch die Gemeinde Bernried, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Stefan Achatz, Birket 34, 94505 Bernried
Anhörungsverfahren gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
hier:
Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen
1. Vorhaben:
Der Gemeinde Bernried wurde erstmals mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 22.01.2003, Az.: 41-641-2/6 We/Wei, bis einschließlich 31.12.2022 die gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Urbachs durch Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bremersbach“ über zwei Regenrückhaltebecken erteilt.
Unter Vorlage von Planunterlagen hat die Gemeinde Bernried, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Stefan Achatz, am 04.07.2022 beim Landratsamt Deggendorf einen Antrag auf Neuerteilung der gehobenen Erlaubnis für die Zeit ab 01.01.2023 gestellt.
Danach ist geplant, das anfallende Niederschlagswasser mit einem
· Einzugsgebiet Einleitung RRB 1: AE = 1,1 ha, undurchlässige Fläche Au = 0,44 ha
· Einzugsgebiet Einleitung RRB 2: AE = 0,77 ha, undurchlässige Fläche Au = 0,26 ha
in einer Kanalisation im Trennsystem zu sammeln, in folgenden Sonderbauwerken zu puffern
Art des Bauwerks Kenndaten Verortung (UTM 32 Koordinaten)
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RRB V = 194 m3 Ostwert: 788365
Drosselabfluss Qdr ins Gewässer im Bemessungslastfall
mit max. 8 (l/s) an der Einleitungsstelle Nordwert: 5423255
Drosseltyp: ungeregelte Drossel;
Drosselöffnung DN 50
Überschreitungshäufigkeit Bemessungslastfall 0,1 a
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RRB V = 61 m3 Ostwert: 788285
Drosselabfluss Qdr ins Gewässer im Bemessungslastfall
mit max. 8 (l/s) an der Einleitungsstelle Nordwert: 5423175
Drosseltyp: ungeregelte Drossel;
Drosselöffnung DN 50
Überschreitungshäufigkeit Bemessungslastfall 0,2 - 0,5 a
und dann gedrosselt über zwei Einleitungsstellen auf den Grundstücken
· Fl. Nr. 144, Gemarkung Edenstetten, Gemeinde Bernried (Einleitungsstelle 1 RRB)
· Fl. Nr. 154/2, Gemarkung Edenstetten, Gemeinde Bernried (Einleitungsstelle 2 RRB)
wie folgt einzuleiten:
Art des Bauwerks Kenndaten Verortung (UTM 32 Koordinaten)
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Einleitungsbauwerk Typ: Rohr DN: 400 Ostwert: 788370
(Einleitungsstelle 1 RRB) max. Drosselabfluss 8 l/s Nordwert: 5423220
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Einleitungsbauwerk Typ: Rohr DN: 80 Ostwert: 788290
(Einleitungsstelle 2 RRB) max. Drosselabfluss 8 l/s Nordwert: 5423180
Die beantragte Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bremersbach“ in den Urbach stellt eine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, die nach § 8 Abs. 1 i. V. m. § 10 Abs. 1 WHG einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf. Die Voraussetzungen des § 25 WHG i. V. m. Art. 18 BayWG (Gemeingebrauch) liegen nicht vor.
Die Gewässerbenutzung soll zum Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung erfolgen und liegt deshalb im öffentlichen Interesse. Eine gesicherte Rechtsposition ist daher erforderlich. Aus diesem Grund soll eine gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG zum Einleiten des gesammelten Niederschlagswassers aus dem Baugebiet „Bremersbach“ über zwei Regenrückhaltebecken in den Urbach erteilt werden.
Die Baumaßnahme ist nicht in der Anlage 1 „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war somit nicht erforderlich.
2. Anhörungsverfahren:
Vor dem Erlass einer gehobenen Erlaubnis ist ein Anhörungsverfahren gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 BayVwVfG durchzuführen. Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens erforderliche Auslegung nach Art. 73 Abs. 2 und 3 BayVwVfG dient der Information der Öffentlichkeit und eröffnet die Gelegenheit zur Information. Damit wird der Anstoßfunktion Rechnung getragen.
Das Landratsamt Deggendorf führt hiermit das förmliche Anhörungsverfahren durch.
Die Antragsunterlagen, erstellt durch das Ingenieurbüro Hofinger, Lärchenweg 1, 94113 Tiefenbach vom 27.06.2022 umfassen:
· Erläuterungsbericht mit hydraulischen Berechnungen
· Übersichtslageplan
· Lageplan, M = 1 : 500
· Bestandlängsschnitt, M = 1 : 500/50
· Längsschnitt - Urbach, M = 1 : 500/50
· Detailplan - Drosselschacht 1, M = 1 : 20
· Detailplan - RRB 2, M = 1 : 100
Es wird auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 15.08.2022 bis 14.09.2022
· in der Gemeinde Bernried, Birket 34, 94505 Bernried
· im Landratsamt Deggendorf, Zi. Nr. 213, Herrenstr. 18, 94469 Deggendorf
zur Einsichtnahme aus und können während der Dienststunden -bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie nach vorheriger Terminvereinbarung- in den Amtsräumen der Gemeinde Bernried und des Landratsamtes Deggendorf eingesehen werden.
Des Weiteren können die oben aufgeführten Unterlagen auch vollumfänglich auf den Internetseiten der Gemeinde Bernried (www.bernried-niederbayern.de) und des Landkreises Deggendorf (www.landkreis-deggendorf.de/aktuelles/bekanntmachungen) aufgerufen werden.
2. Jeder, dessen Belange durch die Erteilung der gehobenen Erlaubnis berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 28.09.2022, bei den in Ziffer 1 genannten Stellen schriftlich oder -bedingt durch die aktuelle Corona-Pandemie- nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben erheben (Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG). Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der jeweiligen Behörde.
3. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist (Art. 72 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 17 Abs. 1 und 2 BayVwVfG).
4. Die Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen durch einfache E-Mail ist unzulässig.
5. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).
6. Sofern Einwendungen erhoben werden, findet nach Abschluss der Auslegung -unter Berücksichtigung der angesichts der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften bezüglich Hygiene und Kontaktvermeidung- ein Erörterungstermin statt, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Dabei werden alle erhobenen Einwendungen und eingegangene Stellungnahmen erörtert. Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben werden zusätzlich gesondert vom Erörterungstermin benachrichtigt. Werden von mehr als 50 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
8. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen oder Stellungnahmen kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn mehr als 50 Zustellungen erforderlich sind.
9. Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen entstehen, können nicht erstattet werden.
Bernried, den 08.08.2022
Gemeinde Bernried
gez.
Stefan Achatz
Erster Bürgermeister
Kategorien: Bekanntmachungen, News