Meldung vom 10.05.2023 Öffentliche Auflegung der Vorschlagliste für die Schöffenwahl 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Deggendorf gefasst.
Die Vorschlagsliste, gemäß §36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Bernried,
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Deggendorf und den Strafkammern des Landgerichts Deggendorf
liegen in der Zeit vom 10.05.2023 bis 17.05.2023 im Rathaus Bernried, Birket 34, 94505 Bernried auf Zimmer 1
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß §37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auferlegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
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